Unternehmensleitbild

Wir sind ein überregional tätiges Ingenieurteam und bieten Problemlösungen, Dienstleistungen, Projektierung und Softwareerstellung für Elektro- und Automatisierungstechnik zu Maschinen und Fertigungseinrichtungen.

Wir fühlen uns den folgenden Grundsätzen in unserer Unternehmenspolitik und unserer täglichen Arbeit verpflichtet:

Präambel

Unser Verhaltenskodex ist ein Leitfaden für das gesamte Unternehmen der TPA GmbH und gilt deshalb für jeden von uns gleichermaßen. Im Einzelnen richtet er sich an die Geschäftsleitung, die Führungskräfte und an alle unsere Beschäftigten. Er repräsentiert zum einen den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden und signalisiert zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden und unseren Beschäftigten.

Verpflichtung der Unternehmensleitung

TPA GmbH sieht sich in der Pflicht, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Geschäfte kompetent auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben und in allen Märkten, in denen es tätig ist, einen fairen Wettbewerb zu betreiben. Hierzu zählen die Einhaltung der geltenden Gesetze und die Akzeptanz von Kartellverboten bzw. Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen auf alle Fälle vermeiden, uns gegenüber Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern unzulässige Vorteile zu verschaffen.

Teamgeist, konstruktive Zusammenarbeit

Wir stellen vorhandene Lösungen kontinuierlich in Frage und entwickeln neue Ideen zum Wohle unserer Kunden. Hierzu fördern wir die konstruktive Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter. Ihre Interessen und Anforderungen an uns sind für unsere Arbeit und Weiterentwicklung ausschlaggebend. Nur durch konsequentes Teamwork können wir in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern erfolgreich sein.

Standards der Zusammenarbeit

Wir erwarten von allen unseren Beschäftigten, dass sie stets nach höchsten beruflichen Standards handeln. Verstoßen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Rahmen Ihrer Tätigkeit bzw. durch ihr Verhalten gegen bestehende Richtlinien, Regelungen oder Vorschriften, haben die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.

Offene Kommunikation mit Mitarbeitern

Wir vertuschen Fehlverhalten nicht. Melden Mitarbeiter in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten, dulden wir diesen gegenüber keine Einschüchterungsversuche oder Repressalien. „In gutem Glauben“ verstehen wir so, dass der Mitarbeiter überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung die Version des Mitarbeiters bestätigt oder nicht.

Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter haben für die TPA GmbH höchste Priorität. Das Unternehmen hält die geltenden Arbeitsschutzgesetze weltweit konsequent ein und setzt darüberhinausgehende eigene Standards zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Effektive Managementsysteme und Zertifizierungen (z. B. OHSAS 18001) ermöglichen es, die entsprechenden Vorgaben in Bezug auf den Arbeitsschutz und die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen, um so das Risiko von Unfällen zu verringern. Die zuständigen Führungskräfte nehmen ihre Pflichten nach den jeweils gültigen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen der TPA GmbH wahr. Sie stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter regelmäßig in den relevanten Aspekten zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Zusätzlich fördert das Unternehmen mit Initiativen im Bereich Gesundheitsmanagement aktiv die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter. Die TPA GmbH trifft außerdem angemessene Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher an allen Standorten zu gewährleisten

Zum Thema Katastrophenbereitschaft sind unsere Mitarbeiter angehalten, in dem Katastrophenfall des Feuerausbruchs, gemäß den Vorgaben unserer hiesigen Feuerwehrleitstelle zu handeln. So befinden sich in unserem Unternehmen an sämtlichen Bereichspunkten Feuerlöscher als auch ein Wegweisesystem für den Rettungsweg aus dem Gebäude heraus. Entsprechende Notrufnummer sind an jedem Arbeitsplatz vorhanden. Alle Mitarbeiter sind angehalten die Fluchtwege freizuhalten sowie Feuerwehrzufahrten, Hydranten o.ä. nicht mit PKWs zu blockieren. Die Sicherheitseinrichtungen im Haus werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Rauchmelder befinden sich in sämtlichen Räumen.

Vergütung

TPA GmbH bietet ihren Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die durch Zusatzleistungen ergänzt wird. Die TPA GmbH vergütet ihre Mitarbeiter fair, sowohl im internen als auch im externen Vergleich. Einheitliche Grundsätze stellen die Basis für ein weltweit ausgewogenes Vergütungssystem dar. Soweit vorhanden, werden bei der Vergütung die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte bzw. Mindestnormen der jeweiligen Wirtschaftsbereiche eingehalten. Darüber hinaus strebt die TPA GmbH eine überdurchschnittliche Positionierung des Gesamtvergütungspakets (Vergütung und Zusatzleistungen) für ihre Mitarbeiter im Vergleich zum jeweils relevanten Arbeitsmarkt an. An allen Standorten der TPA GmbH sind Leistungsverhalten und Arbeitsergebnisse ein zentraler Maßstab für die Vergütung. Das Unternehmen entlohnt Mitarbeiter für ihre individuellen oder gemeinschaftlichen Leistungen im Einklang mit lokalen Grundsätzen. Die TPA GmbH ist nicht Tarifgebunden. Die Mitarbeiter handeln frei und eigenverantwortlich ihr Gehalt aus. Es steht den Mitarbeitern frei sich Gewerkschaften oder Berufsverbänden anzuschließen und oder sich innerbetrieblich frei zu vereinigen.

Arbeitszeiten

Die TPA GmbH hält mindestens die jeweils gültigen nationalen Arbeitszeitregelungen ein. Darüber hinaus beschreiben unsere Arbeitszeitprinzipien die in der TPA GmbH geltenden Grundsätze bezüglich Ruhezeiten, Freizeit, Urlaub. Die Arbeitszeit- und Pausengestaltung berücksichtigt sowohl betriebliche als auch individuelle Belange. Sie orientiert sich an arbeitswissenschaftlichen Kriterien, wie z. B. medizinisch anerkannten physischen und psychischen Belastungsparametern. Die TPA GmbH fördert die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Die TPA GmbH arbeitet mit einer Gleitzeitregelung.

Diese besagt folgendes:

Mo – Do  Arbeitsbeginn: 07.30 – 09.00 Uhr, Arbeitsende: 16.00 – 18.00 Uhr
Fr  Arbeitsbeginn: 07.30 – 09.00 Uhr,  Arbeitsende: 13.00 – 18.00 Uhr

Qualifizierung

Die TPA GmbH fördert die langfristige Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Sie stellt neue Mitarbeiter auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten ein und fördert bzw. entwickelt sie dementsprechend. Das Unternehmen entwickelt die Kompetenzen und Talente der Mitarbeiter gezielt durch zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungsangebote, um langfristig eine hohe Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Dabei steht nicht nur die fachliche Qualifizierung im Vordergrund, sondern auch die persönliche Entwicklung. Der Zugang zu Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen beruht auf dem Grundsatz der Chancengleichheit aller Mitarbeiter.

Dialog mit Kooperationspartnern

Alle Geschäftsinformationen unserer Partner und ihre Betriebsgeheimnisse werden prinzipiell sensibel und vertraulich behandelt. Erforderliche Dokumente werden sachgerecht erstellt, aufbewahrt oder ggf. nach dem Ende der Zusammenarbeit zurückgegeben oder vernichtet.

Kundenorientierung

Wir verhalten uns unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber stets fair und ehrlich. Wir erfassen die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden und Geschäftspartner, um eine zielgerichtete Umsetzung in Produkte, Dienstleistungen oder andere Prozesse zu gewährleisten. Unser oberstes Ziel ist es, auf der Basis von Vertrauen eine langfristige und stabile Beziehung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern aufzubauen.

Annahme von Geschenken, Spenden

Geschenke an unsere Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter fordern oder akzeptieren von Kunden oder Lieferanten keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden können (Werbegeschenke mit dem Logo des abgebenden Unternehmens, wie zum Beispiel Kalender oder Kugelschreiber). Bei Geschenken, deren Wert den üblichen Betrag übersteigt, muss der Compliance Beauftragte bzw. die Leitung informiert werden. Ist dies nicht möglich, sind diese Geschenke grundsätzlich abzulehnen.

Geschenke durch unsere Mitarbeiter
Geschenke unsererseits dürfen ebenfalls nur in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang angeboten werden. Der Empfänger darf damit keine Verpflichtung verbinden können, die seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würde.

Spenden
Das Unternehmen TPA GmbH spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen oder an Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädigen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets transparent.

Bestechung und Korruption

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch unser Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird. Wir sorgen durch Kontrollmechanismen dafür, dass Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche vorgebeugt wird. Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen (Bargeld, Reisen, Geschenke etc.), die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind (Auftragserteilung, Projektzuschlag etc.). Auch unsere Geschäftspartner sind angehalten Interessenkonflikte, die ein Korruptionsrisiko bergen, zu vermeiden.

Datenschutz

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter mit größter Sorgfalt. Dazu zählen Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Geburtsdatum oder Informationen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet zur Sicherung der Daten alle Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, unser IT-System sowohl vor internem als auch externem Datendiebstahl zu schützen. Dies betrifft insbesondere in der Firma missbräuchlich verwendete Passwörter sowie unautorisiertes Herunterladen von Dateien, insbesondere von unangemessenem Material aus dem Internet.

Schutz der Umwelt

Der Schutz der Umwelt und des Klimas sind uns ein sehr wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeiter sind dazu angehalten alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden, (z.B. Energie, Wasser, Flächen) schonend zu behandeln. Ein verantwortungsvoller Umgang bei Herstellung und Vertrieb unserer Produkte und/oder unserer Dienstleistungen wird von unseren Mitarbeitern erwartet. Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeiter alle Gesetze und Regeln, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen, ein. Dazu werden insbesondere von unseren Führungskräften Maßnahmen ergriffen, die für unsere Mitarbeiter eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung schaffen.

Sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens sind angehalten die vorhandenen Ressourcen bzgl. der Themen Treibhausgasemission, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu berücksichtigen und am Arbeitsplatz umzusetzen. Hier gilt es ebenso die Bereiche des Managements der natürlichen Ressourcen sowie der Abfallvermeidung zu berücksichtigen.

Da es sich bei unserem Unternehmen ausschließlich um ein Unternehmen der Dienstleistungsbranche als Ingenieurbüro für Elektrotechnik handelt verfügen wir über keine Fertigung und daher nicht über umweltbelastende Hilfsmittel oder Materialien. Wir beziehen jedoch von unserem Stromlieferanten umfangreichen Strom aus erneuerbaren Energien sowie darüber hinaus wurde in diesem Jahr von TPA GmbH als einziges Unternehmen im Industriegebiet Jüchen eine Elektro-Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert um auch hier richtungsweisend eine Vorbildfunktion anzuzeigen für eine alternative Bewegungstechnologie. Ebenso berücksichtigen wir, die Globel Automotive Sustainability Practical Guidance der Automobilindustrie, da wir in der gesamten Automobilindustrie in sämtlichen Werken tätig sind.

Einhaltung geltenden Rechts

Wir verpflichten unsere Führungskräfte dazu, sich mit den Gesetzen, Vorschriften und Regeln, die für ihren Verantwortungsbereich relevant sind, vertraut zu machen und ausnahmslos einzuhalten. Gerade unsere Führungskräfte tragen bei der Erfüllung des Verhaltenskodex eine hohe Verantwortung. Die Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartner und deren Lieferanten müssen ebenso den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies betrifft insbesondere Import, Export, inländischen Warenhandel, Technologien oder Dienstleistungen, aber auch den Zahlungs- und Kapitalverkehr. Ein Verstoß gegen Wirtschaftsembargos sowie gegen Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle muss auch durch unsere Geschäftspartner ebenso ausgeschlossen sein, wie eine Terrorismusfinanzierung.

Fairer Wettbewerb

Wir fühlen uns dem fairen Wettbewerb verpflichtet und halten uns an die Gesetze und Regeln. Wir unterlassen Absprachen über Preise, Konditionen und Strategien mit Konkurrenten, Lieferanten, anderen Unternehmen und Händlern, die einen fairen Wettbewerb behindern. Wir nehmen an keinem wettbewerbswidrigen Boykott teil.

Diskriminierungsverbot

Jede Form von Diskriminierung ist prinzipiell untersagt. Gleichgültig, ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Ausrichtung, um den Familienstand, eine Schwangerschaft, eine Behinderung, um Religion oder Weltanschauung handelt. Beförderungen und Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung. Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz werden aufs schärfste verfolgt und zur Anzeige gebracht.

Umgang mit Firmeninterna

Wir legen größten Wert darauf, dass mit den hergestellten Produkten, den verwendeten Arbeitsmitteln und dem geistigen Eigentum des Unternehmens sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit

Wir lehnen jede Art von Kinder- oder Zwangsarbeit, Menschenhandel ohne Ausnahme strikt ab und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Schulpflichtige Kinder (jünger als 16 Jahre) dürfen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes unseres Lieferanten dies erlauben würden.

Umsetzung und Durchsetzung

Das Unternehmen TPA GmbH verpflichtet sich, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in diesem Verhaltenskodex / Code of Conduct beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden.

Düsseldorf, 01.06.2017

Geschäftsführung